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Grad & BelegKostenloser Check

Kostenloser Ratgeber

Prüfen Sie Ihre Frist, bevor Sie abwarten.

Lesen Sie die allgemeinen Fristen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, erhalten Sie eine kostenlose Widerspruchsvorlage und erfahren Sie, wie Sie das ausführliche Gutachten zu Ihrem Bescheid anfordern.

Beginnen Sie mit den Hinweisen in Ihrem Bescheid.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, wohin der Widerspruch gehen muss und welche Einreichungswege zugelassen sind. Eine einfache E-Mail kann unzureichend sein. Bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die allgemeine Frist drei Monate.

Wenn Sie Ihr Gutachten anfordern oder unseren Check nutzen, legen Sie damit keinen Widerspruch ein. Die Frist läuft weiter. Wenn die Zeit knapp oder etwas unklar ist, holen Sie sich qualifizierten Rat, statt auf ein Ergebnis zu warten.

Beratung und Unterstützung finden
Was gilt bei fehlenden Hinweisen oder einer versäumten Frist?

Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung gilt nach § 66 SGG grundsätzlich eine Jahresfrist. Haben Sie eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann unter den Voraussetzungen von § 67 SGG eine Wiedereinsetzung möglich sein. Lassen Sie zeitnah prüfen, welche Regel und Frist in Ihrer Situation gilt. Diese Seite berechnet Ihre persönliche Frist nicht und entscheidet nicht, ob eine Ausnahme gilt.

Eine allgemeine Vorlage zum Ausfüllen

Für einen Pflegegradbescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung. Füllen Sie alle Felder in Klammern aus, prüfen Sie, wer unterschreiben darf, und reichen Sie das Schreiben vor Fristablauf auf einem zulässigen Weg ein. Wenn Sie Unterlagen anfordern, läuft die Frist trotzdem weiter.

Allgemeiner Entwurf. Die rechtliche Prüfung steht noch aus. Keine individuelle Rechtsberatung, keine Einreichung durch uns.

Welches Dokument brauche ich für den kostenlosen Check?

Sie möchten verstehen, wie die Punkte für Sie oder Ihren Angehörigen zustande gekommen sind. Halten Sie dafür das vollständige Pflegegutachten bereit. Es enthält die einzelnen Bewertungen, die der kostenlose Check mit Ihren Antworten vergleichen kann.

Das Gutachten fehlt? Sehen Sie zuerst bei den Anlagen nach.

Das Gutachten wird grundsätzlich zusammen mit dem Bescheid verschickt, sofern die antragstellende Person der Übersendung nicht widersprochen hat. Prüfen Sie den Brief und seine Anlagen. Fehlt es, können Sie es auch später bei Ihrer Pflegekasse anfordern.

Bitten Sie um das vollständige Pflegegutachten einschließlich der Einzelbewertungen. Die Hinweise und Musterformulierung auf dieser Seite helfen Ihnen bei der Anfrage.

Bitte senden Sie mir eine Kopie des vollständigen Pflegegutachtens, das Ihrem Bescheid vom [Datum] zugrunde liegt, einschließlich der Einzelbewertungen.

Unter den Voraussetzungen von § 25 SGB X können Sie außerdem weitere Akten einsehen. Das verlängert Ihre Widerspruchsfrist nicht.

Bescheid und Gutachten haben unterschiedliche Aufgaben

Im Pflegebescheid teilt Ihre Pflegekasse ihre Entscheidung mit. Das Pflegegutachten zeigt die einzelnen Bewertungen und Punkte dahinter. Für den Vergleich einzelner Tätigkeiten reicht der Bescheid allein nicht aus.

Die Einzelbewertungen stehen in den jeweiligen Modulabschnitten. Eine eigene Tabelle fasst die gewichteten Punkte der Bereiche zusammen. Im amtlichen Formular heißt sie „5 Ergebnis der Begutachtung“. Seitenzahlen und Gestaltung können abweichen. Die Abbildungen hier sind vereinfachte, fiktive Dokumente.

Fiktives Beispiel: die Entscheidung und ihre Grundlage

Fiktives Beispiel

Eine Person hat einen Bescheid über Pflegegrad 2. Daraus allein erkennen Sie noch nicht, wie das Anziehen bewertet wurde. Im vollständigen Gutachten steht dazu eine eigene Bewertung. Genau diese Angabe wird für den Vergleich benötigt.

Wenn Sie das richtige Dokument gefunden haben

Für den Check brauchen Sie alle Seiten in einer gut lesbaren PDF-Datei. Haben Sie das Gutachten nur auf Papier, scannen Sie alle Seiten ein. Bei einer anderen Person dürfen Sie die Angaben nur mit der erforderlichen Berechtigung verwenden. Der Check ist für Erwachsene ab 18 Jahren mit deutscher gesetzlicher Pflegeversicherung gedacht.

Ohne lesbare Einzelbewertungen können Sie die sechs gewichteten Punktwerte der Bereiche selbst eingeben und erhalten eine Punkteübersicht. Das ersetzt den Vergleich einzelner Tätigkeiten nicht.

Wo finde ich die Punkte?

Suchen Sie in Ihrem vollständigen Gutachten den Abschnitt 5 Ergebnis der Begutachtung. Die Tabelle nennt links die Module und rechts ihre gewichteten Punkte. Seitenzahlen und Aufbau können abweichen.

Beispielhafter Ausschnitt. Diese erfundenen Zahlen sind nicht Ihre Punkte.

5 Ergebnis der Begutachtung

ModulwertungenGewichtete Punkte↓ Diese Spalte übernehmen
1. Mobilität2,5
Weitere Modulzeilen nicht abgebildet
4. Selbstversorgung20

Verwenden Sie das Komma so, wie es in Ihrem Gutachten steht, zum Beispiel 2,5.

Verwenden Sie „Gewichtete Punkte“. „Summe der Einzelpunkte“ bezeichnet die Punkte vor der Umrechnung. Übernehmen Sie stattdessen die gewichteten Punkte.

Sie haben nur den Bescheid? So fordern Sie das vollständige Gutachten an.

Eine laufende Widerspruchsfrist bleibt wichtig

Wenn Sie das Gutachten anfordern oder den kostenlosen Check nutzen, legen Sie damit keinen Widerspruch ein. Eine laufende Frist läuft weiter. Beachten Sie dazu die Fristenhinweise auf dieser Seite.

Privat versichert? Beachten Sie das Verfahren Ihres Versicherers.

Die gesetzliche Frist und die Vorlage auf dieser Seite gelten nicht für die private Pflegepflichtversicherung. Beachten Sie die Hinweise Ihres Versicherers und holen Sie sich qualifizierten Rat. Unser kostenloser Check ist derzeit nur für die gesetzliche Pflegeversicherung gedacht.

Über diesen Ratgeber und seine Quellen

Dieser allgemeine Ratgeber wurde mit KI erstellt. Keine Fachperson hat ihn geprüft oder freigegeben. Halten Sie sich an die offiziellen Quellen und lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Situation beraten.

Diese Erläuterungen bewerten Ihre persönliche Rechtslage nicht. Die Quellen sind auf dieser Seite verlinkt.

Fristenregeln am 18. Oktober 2026 abgeglichen. Der Gutachten-Ratgeber oben nennt seine eigenen Quellen. Der Stand der rechtlichen Prüfung der Vorlage steht direkt bei ihr.

Liegt Ihr vollständiges Gutachten bereit?

Wenn eine nahende Frist geklärt ist, können Sie mit dem kostenlosen Check einige Bewertungen mit der Hilfe vergleichen, die Sie oder Ihr Angehöriger tatsächlich brauchten.

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