Welches Dokument brauche ich für den kostenlosen Check?
Sie möchten verstehen, wie die Punkte für Sie oder Ihren Angehörigen zustande gekommen sind. Halten Sie dafür das vollständige Pflegegutachten bereit. Es enthält die einzelnen Bewertungen, die der kostenlose Check mit Ihren Antworten vergleichen kann.
Das Gutachten fehlt? Sehen Sie zuerst bei den Anlagen nach.
Das Gutachten wird grundsätzlich zusammen mit dem Bescheid verschickt, sofern die antragstellende Person der Übersendung nicht widersprochen hat. Prüfen Sie den Brief und seine Anlagen. Fehlt es, können Sie es auch später bei Ihrer Pflegekasse anfordern.
Bitten Sie um das vollständige Pflegegutachten einschließlich der Einzelbewertungen. Die Hinweise und Musterformulierung auf dieser Seite helfen Ihnen bei der Anfrage.
Bitte senden Sie mir eine Kopie des vollständigen Pflegegutachtens, das Ihrem Bescheid vom [Datum] zugrunde liegt, einschließlich der Einzelbewertungen.
Unter den Voraussetzungen von § 25 SGB X können Sie außerdem weitere Akten einsehen. Das verlängert Ihre Widerspruchsfrist nicht.
Bescheid und Gutachten haben unterschiedliche Aufgaben
Im Pflegebescheid teilt Ihre Pflegekasse ihre Entscheidung mit. Das Pflegegutachten zeigt die einzelnen Bewertungen und Punkte dahinter. Für den Vergleich einzelner Tätigkeiten reicht der Bescheid allein nicht aus.
Die Einzelbewertungen stehen in den jeweiligen Modulabschnitten. Eine eigene Tabelle fasst die gewichteten Punkte der Bereiche zusammen. Im amtlichen Formular heißt sie „5 Ergebnis der Begutachtung“. Seitenzahlen und Gestaltung können abweichen. Die Abbildungen hier sind vereinfachte, fiktive Dokumente.
Fiktives Beispiel: die Entscheidung und ihre Grundlage
Fiktives Beispiel
Eine Person hat einen Bescheid über Pflegegrad 2. Daraus allein erkennen Sie noch nicht, wie das Anziehen bewertet wurde. Im vollständigen Gutachten steht dazu eine eigene Bewertung. Genau diese Angabe wird für den Vergleich benötigt.
Wenn Sie das richtige Dokument gefunden haben
Für den Check brauchen Sie alle Seiten in einer gut lesbaren PDF-Datei. Haben Sie das Gutachten nur auf Papier, scannen Sie alle Seiten ein. Bei einer anderen Person dürfen Sie die Angaben nur mit der erforderlichen Berechtigung verwenden. Der Check ist für Erwachsene ab 18 Jahren mit deutscher gesetzlicher Pflegeversicherung gedacht.
Ohne lesbare Einzelbewertungen können Sie die sechs gewichteten Punktwerte der Bereiche selbst eingeben und erhalten eine Punkteübersicht. Das ersetzt den Vergleich einzelner Tätigkeiten nicht.
Wo finde ich die Punkte?
Suchen Sie in Ihrem vollständigen Gutachten den Abschnitt 5 Ergebnis der Begutachtung. Die Tabelle nennt links die Module und rechts ihre gewichteten Punkte. Seitenzahlen und Aufbau können abweichen.
5 Ergebnis der Begutachtung
| Modulwertungen | Gewichtete Punkte↓ Diese Spalte übernehmen |
|---|---|
| 1. Mobilität | 2,5 |
| Weitere Modulzeilen nicht abgebildet | |
| 4. Selbstversorgung | 20 |
Verwenden Sie das Komma so, wie es in Ihrem Gutachten steht, zum Beispiel 2,5.
Verwenden Sie „Gewichtete Punkte“. „Summe der Einzelpunkte“ bezeichnet die Punkte vor der Umrechnung. Übernehmen Sie stattdessen die gewichteten Punkte.
Sie haben nur den Bescheid? So fordern Sie das vollständige Gutachten an.
Eine laufende Widerspruchsfrist bleibt wichtig
Wenn Sie das Gutachten anfordern oder den kostenlosen Check nutzen, legen Sie damit keinen Widerspruch ein. Eine laufende Frist läuft weiter. Beachten Sie dazu die Fristenhinweise auf dieser Seite.